Liebe Sportlerinnen und Sportler,
der Trainings- und Übungsbetrieb der Freizeit- und Breitensportabteilung findet weiterhin unter den seit dem 4. Dezember geltenden Regelungen statt.
Eine neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 09. Dezember 2021 gültigen Fassung (gültig bis zu 21.12.2021) finden Sie/findet Ihr hier: Coronaschutzverordnung NRW (Stand 09.12.2021)
Grundsätzlich gilt aktuell für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW und somit auch in Rietberg die 2G-Regel. Das heißt:
- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.
Ausnahmen (3G):
Kinder und jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert – § 2(8)
(Änderung in der seit dem 04.12.2021 geltenden Coronaschutzverordnung: Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis (gilt bis zum 16.01.2022).
Eine Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die Übungsleitungen.