Sport nach den Weihnachtsferien zunächst nur mit 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich seit dem 26.12.2021 die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren sind bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Während der Schulzeit gelten sie als getestet.